Unfall gehabt? Ab hier übernehmen wir.
Ein Anruf genügt. Wir kommen zum Fahrzeug, sichern den Schaden beweisfest und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei unverschuldetem Unfall kostet Sie das keinen Cent.
- 1 Sie rufen an
- 2 Wir kommen zum Fahrzeug
- 3 Gutachten in 24 Stunden
Wir arbeiten für Sie – nicht für die Versicherung.
Die DAG steht für schnelle, professionelle und neutrale Kfz-Gutachten: von der Schadenaufnahme über die Beweissicherung bis zur kompletten Abwicklung mit der Versicherung.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Unabhängigkeit. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, wird von ihr bezahlt. Wir werden von der Gegenseite bezahlt – arbeiten aber ausschließlich in Ihrem Auftrag. Das ist Ihr gutes Recht und macht in der Abrechnung regelmäßig einen vierstelligen Unterschied.
- Schnelle Terminvergabe Vor-Ort-Service, wo Ihr Fahrzeug steht
- Neutrale Bewertung Nach anerkannten Kalkulationssystemen
- Direkter Draht zur Versicherung Wir führen den Schriftverkehr
- Sitz in Düsseldorf Im Einsatz in ganz Nordrhein-Westfalen
Alles rund um den Wert und den Schaden Ihres Fahrzeugs.
Vom Unfallgutachten über die Oldtimerbewertung bis zum Abschleppdienst – aus einer Hand, mit einem Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Vorgang begleitet.
Unfall- & Schadengutachten
Neutrale Beweissicherung nach einem Unfall – rechtssicher, von Versicherungen anerkannt, meist innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Mehr erfahren 02Wert- & Oldtimergutachten
Belastbare Fahrzeugbewertung für Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung oder die Oldtimer-Versicherung.
Mehr erfahren 03Gebrauchtwagencheck
Wir sehen uns Ihr Wunschfahrzeug an, bevor Sie zahlen – technisch, optisch und preislich. Auch beim Händler oder Privatverkäufer.
Mehr erfahren 04Fahrzeugvermittlung
Wir bewerten, inserieren und vermitteln Ihr Fahrzeug – mit belastbarem Preis statt Bauchgefühl. Auch Restwertermittlung nach Totalschaden.
Mehr erfahren 05Abschleppdienst 24/7
Wenn nichts mehr geht: Bergung, Abschleppen und sichere Unterstellung – rund um die Uhr, in ganz Europa organisiert.
Mehr erfahren 06Schadenrechner
Rechnen Sie in zwei Minuten vor, was Ihnen für Ihr Modell zusteht – Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Jetzt berechnenWas steht Ihnen zu? Rechnen Sie es jetzt aus.
Die meisten Geschädigten unterschätzen ihren Anspruch, weil sie nur an die Reparatur denken. Wertminderung, Nutzungsausfall und Auslagen kommen obendrauf. Fünf Fragen, und Sie wissen, worüber wir reden.
Die Berechnung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten das Ergebnis sofort auf dem Bildschirm – ohne dass Sie vorher Daten angeben müssen.
Vier Schritte. Den Rest übernehmen wir.
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts wissen. Ein Anruf genügt – alles Weitere steuern wir für Sie.
Unabhängigen Sachverständigen wählen
Überlassen Sie die Begutachtung nicht der gegnerischen Versicherung. Sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten, trägt der Unfallgegner auch die Gutachterkosten – Sie haben freie Wahl.
Uns kontaktieren – rund um die Uhr
Wir vereinbaren einen zeitnahen Termin am Fahrzeug: bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder am Abstellort. Bei der Schadenaufnahme besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden
Sie erhalten Ihr professionell erstelltes Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden. Eine weitere Ausfertigung geht direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt.
Reparieren lassen oder auszahlen lassen
Lassen Sie das Fahrzeug in Ihrer Werkstatt fachgerecht instand setzen – oder lassen Sie sich den Schaden auszahlen. Beides ist möglich, wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall günstiger ist.
Wer den Gutachter bezahlt, ist nicht dasselbe wie: für wen er arbeitet.
Beide Gutachten kosten Sie im Ergebnis nichts. Nur eines davon ist in Ihrem Interesse geschrieben.
Unabhängiger Sachverständiger
Ihr Auftrag · Ihr Interesse- Vollständige Erfassung aller Schäden, auch der verdeckten
- Merkantile Wertminderung wird angesetzt und begründet
- Nutzungsausfall und Reparaturdauer werden dokumentiert
- Restwert wird regional und nachvollziehbar ermittelt
- Sie entscheiden über Reparatur oder fiktive Abrechnung
- Beweissichere Fotodokumentation für den Streitfall
Gutachter der gegnerischen Versicherung
Auftrag der Gegenseite · deren Interesse- Kalkulation häufig auf dem kürzesten Reparaturweg
- Wertminderung wird oft gar nicht erst ausgewiesen
- Reparaturdauer tendenziell knapp bemessen
- Restwertangebote aus überregionalen Restwertbörsen
- Verweis auf günstigere Partnerwerkstätten
- Nachbesserung nur auf Ihren ausdrücklichen Widerspruch
Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen selbst bestimmen. Sie müssen keinen Termin mit einem von der gegnerischen Versicherung geschickten Gutachter annehmen – auch dann nicht, wenn am Telefon etwas anderes behauptet wird.
Worauf Sie sich verlassen können.
Hauptsitz Düsseldorf. Unterwegs in ganz NRW.
Wir kommen zum Fahrzeug – ob es in der Tiefgarage steht, beim Abschleppdienst oder nicht mehr fahrbereit am Unfallort. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen berechnen wir dafür keine Anfahrt.
Wissen, das Ihnen bares Geld spart.
Vier Themen, bei denen Geschädigte am häufigsten Geld liegen lassen – kurz und ohne Juristendeutsch erklärt.
Nach dem Unfall
Die ersten Stunden entscheiden darüber, wie viel Sie am Ende ersetzt bekommen. Zehn Schritte, in der richtigen Reihenfolge.
LesenWertminderung
Ein repariertes Fahrzeug bleibt ein Unfallwagen – und ist weniger wert. Diesen Verlust müssen Sie sich nicht schenken lassen.
LesenNutzungsausfall
Kein Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen für jeden Ausfalltag eine Entschädigung zu – nach fester Tabelle, je nach Fahrzeugklasse.
LesenWas kostet ein Gutachten?
Bei unverschuldetem Unfall: null Euro für Sie. Wir zeigen offen, wie sich das Honorar zusammensetzt und wann Sie selbst zahlen.
LesenDas sagen unsere Kunden über uns.
Kurz beantwortet.
Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden.
Sofort nach dem Unfall – bevor Sie die Versicherung informieren oder eine Werkstatt beauftragen. Nur so wird der Schaden neutral und vollständig dokumentiert, und Sie sichern sich alle Ansprüche. Wird zuerst repariert, sind Beweise unwiederbringlich verloren.
Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten zu 100 %. Für Sie entstehen keine Kosten. Bei Teilschuld wird anteilig erstattet, bei Kaskoschäden stimmen wir die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Versicherer ab.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen – das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen, auch wenn diese Ihnen einen zuschicken möchte.
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Begutachtung – digital und auf Wunsch zusätzlich als Ausdruck. Eine weitere Ausfertigung geht direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt.
Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. Versicherungsnahe Gutachter neigen dazu, Schäden, Wertminderung und Reparaturwege niedriger anzusetzen, um Kosten zu sparen. Der Unterschied macht sich regelmäßig im vierstelligen Bereich bemerkbar.
Wir unterstützen Sie mit anwaltlichen Partnern, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind. Kürzungen werden geprüft, begründet zurückgewiesen und – wenn nötig – gerichtlich durchgesetzt. So bekommen Sie die volle Entschädigung, die Ihnen zusteht.
Ihr Schaden. Unsere Expertise. Ihr Vorteil.
Rufen Sie an oder fordern Sie einen Termin an – wir sind meist innerhalb von 24 Stunden am Fahrzeug und liefern das Gutachten direkt im Anschluss.
Rufen Sie an – oder schreiben Sie kurz.
Ob Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder Schadenanalyse: Wenn wir Ihren Anruf nicht annehmen konnten, melden wir uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
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Je mehr wir vorab wissen, desto schneller können wir einen Termin bestätigen.