Unabhängiger Kfz-Sachverständiger · Hauptsitz Düsseldorf · im Einsatz in ganz Nordrhein-Westfalen
Düsseldorfer Automobil & Sachverständigen Gesellschaft
Anrufen Schaden berechnen
Soforthilfe nach dem Unfall · rund um die Uhr erreichbar

Unfall gehabt? Ab hier übernehmen wir.

Ein Anruf genügt. Wir kommen zum Fahrzeug, sichern den Schaden beweisfest und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei unverschuldetem Unfall kostet Sie das keinen Cent.

  • 1 Sie rufen an
  • 2 Wir kommen zum Fahrzeug
  • 3 Gutachten in 24 Stunden
Einsatzfahrzeug der Düsseldorfer Automobil & Sachverständigen Gesellschaft
Gutachten in 24 StundenTermin meist noch am selben Tag, Bericht direkt danach
0 € bei unverschuldetem UnfallDie Gegenseite trägt das Honorar vollständig
Unabhängig und neutralWir arbeiten für Sie, nicht für die Versicherung
In ganz NRW im EinsatzVor-Ort-Service ohne Anfahrtskosten
Wer wir sind

Wir arbeiten für Sie – nicht für die Versicherung.

Die DAG steht für schnelle, professionelle und neutrale Kfz-Gutachten: von der Schadenaufnahme über die Beweissicherung bis zur kompletten Abwicklung mit der Versicherung.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Unabhängigkeit. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, wird von ihr bezahlt. Wir werden von der Gegenseite bezahlt – arbeiten aber ausschließlich in Ihrem Auftrag. Das ist Ihr gutes Recht und macht in der Abrechnung regelmäßig einen vierstelligen Unterschied.

  • Schnelle Terminvergabe Vor-Ort-Service, wo Ihr Fahrzeug steht
  • Neutrale Bewertung Nach anerkannten Kalkulationssystemen
  • Direkter Draht zur Versicherung Wir führen den Schriftverkehr
  • Sitz in Düsseldorf Im Einsatz in ganz Nordrhein-Westfalen
Aufnahme 1 : 20 BEFUND Stoßfänger hintenErsatz HeckklappeInstandsetzung RückleuchteErsatz Wertminderungja FOTODOKUMENTATION 36 Aufnahmen · beweissicher
Freie Gutachterwahl Sie entscheiden, wer Ihren Schaden bewertet – nicht die gegnerische Versicherung.
Schaden-Schnellrechner

Was steht Ihnen zu? Rechnen Sie es jetzt aus.

Die meisten Geschädigten unterschätzen ihren Anspruch, weil sie nur an die Reparatur denken. Wertminderung, Nutzungsausfall und Auslagen kommen obendrauf. Fünf Fragen, und Sie wissen, worüber wir reden.

Die Berechnung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten das Ergebnis sofort auf dem Bildschirm – ohne dass Sie vorher Daten angeben müssen.

Sie hatten einen Unfall?

Vier Schritte. Den Rest übernehmen wir.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts wissen. Ein Anruf genügt – alles Weitere steuern wir für Sie.

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Unabhängigen Sachverständigen wählen

Überlassen Sie die Begutachtung nicht der gegnerischen Versicherung. Sind Sie unverschuldet in den Unfall geraten, trägt der Unfallgegner auch die Gutachterkosten – Sie haben freie Wahl.

Wichtig: Beauftragen Sie den Gutachter, bevor eine Werkstatt mit der Reparatur beginnt. Danach lassen sich Schäden nicht mehr beweissicher dokumentieren.
2

Uns kontaktieren – rund um die Uhr

Wir vereinbaren einen zeitnahen Termin am Fahrzeug: bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder am Abstellort. Bei der Schadenaufnahme besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.

3

Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden

Sie erhalten Ihr professionell erstelltes Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden. Eine weitere Ausfertigung geht direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt.

4

Reparieren lassen oder auszahlen lassen

Lassen Sie das Fahrzeug in Ihrer Werkstatt fachgerecht instand setzen – oder lassen Sie sich den Schaden auszahlen. Beides ist möglich, wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall günstiger ist.

Die Auszahlung ohne Reparatur nennt sich fiktive Abrechnung. Ob sie sich lohnt, hängt von Alter, Wert und Ihren Plänen mit dem Fahrzeug ab.
Der entscheidende Unterschied

Wer den Gutachter bezahlt, ist nicht dasselbe wie: für wen er arbeitet.

Beide Gutachten kosten Sie im Ergebnis nichts. Nur eines davon ist in Ihrem Interesse geschrieben.

Unabhängiger Sachverständiger

Ihr Auftrag · Ihr Interesse
  • Vollständige Erfassung aller Schäden, auch der verdeckten
  • Merkantile Wertminderung wird angesetzt und begründet
  • Nutzungsausfall und Reparaturdauer werden dokumentiert
  • Restwert wird regional und nachvollziehbar ermittelt
  • Sie entscheiden über Reparatur oder fiktive Abrechnung
  • Beweissichere Fotodokumentation für den Streitfall

Gutachter der gegnerischen Versicherung

Auftrag der Gegenseite · deren Interesse
  • Kalkulation häufig auf dem kürzesten Reparaturweg
  • Wertminderung wird oft gar nicht erst ausgewiesen
  • Reparaturdauer tendenziell knapp bemessen
  • Restwertangebote aus überregionalen Restwertbörsen
  • Verweis auf günstigere Partnerwerkstätten
  • Nachbesserung nur auf Ihren ausdrücklichen Widerspruch
Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen selbst bestimmen. Sie müssen keinen Termin mit einem von der gegnerischen Versicherung geschickten Gutachter annehmen – auch dann nicht, wenn am Telefon etwas anderes behauptet wird.

In Zahlen

Worauf Sie sich verlassen können.

24Std. Bis zum fertigen Gutachten Nach der Besichtigung – digital und auf Wunsch gedruckt.
0€ Eigenanteil bei fremdverschuldetem Unfall Das Honorar trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
18Städte Feste Einsatzorte in NRW Von Aachen bis Münster – ohne Anfahrtskosten für Sie.
24/7 Notfall- und Abschleppservice Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen erreichbar.
Einsatzgebiet

Hauptsitz Düsseldorf. Unterwegs in ganz NRW.

Wir kommen zum Fahrzeug – ob es in der Tiefgarage steht, beim Abschleppdienst oder nicht mehr fahrbereit am Unfallort. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen berechnen wir dafür keine Anfahrt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden.

Sofort nach dem Unfall – bevor Sie die Versicherung informieren oder eine Werkstatt beauftragen. Nur so wird der Schaden neutral und vollständig dokumentiert, und Sie sichern sich alle Ansprüche. Wird zuerst repariert, sind Beweise unwiederbringlich verloren.

Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten zu 100 %. Für Sie entstehen keine Kosten. Bei Teilschuld wird anteilig erstattet, bei Kaskoschäden stimmen wir die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Versicherer ab.

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen – das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen, auch wenn diese Ihnen einen zuschicken möchte.

In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Begutachtung – digital und auf Wunsch zusätzlich als Ausdruck. Eine weitere Ausfertigung geht direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt.

Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. Versicherungsnahe Gutachter neigen dazu, Schäden, Wertminderung und Reparaturwege niedriger anzusetzen, um Kosten zu sparen. Der Unterschied macht sich regelmäßig im vierstelligen Bereich bemerkbar.

Wir unterstützen Sie mit anwaltlichen Partnern, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind. Kürzungen werden geprüft, begründet zurückgewiesen und – wenn nötig – gerichtlich durchgesetzt. So bekommen Sie die volle Entschädigung, die Ihnen zusteht.

Ihr Schaden. Unsere Expertise. Ihr Vorteil.

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Termin an – wir sind meist innerhalb von 24 Stunden am Fahrzeug und liefern das Gutachten direkt im Anschluss.

Termin vereinbaren

Rufen Sie an – oder schreiben Sie kurz.

Ob Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder Schadenanalyse: Wenn wir Ihren Anruf nicht annehmen konnten, melden wir uns innerhalb von 24 Stunden zurück.

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Je mehr wir vorab wissen, desto schneller können wir einen Termin bestätigen.