Unabhängiger Kfz-Sachverständiger · Hauptsitz Düsseldorf · im Einsatz in ganz Nordrhein-Westfalen
Düsseldorfer Automobil & Sachverständigen Gesellschaft
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Unfall- und Schadengutachten

Unfallgutachten in Düsseldorf und ganz NRW

Neutrale Beweissicherung nach einem Unfall – rechtssicher, von Versicherungen anerkannt, meist innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

FAHRZEUG A FAHRZEUG B Bremsspur 11,4 m 3,25 m UNFALLSKIZZE Auffahrunfall · Beweissicherung

Ein Unfallgutachten ist Ihre Beweisurkunde. Es hält fest, was beschädigt wurde, was die Instandsetzung kostet, wie lange sie dauert und wie viel Wert Ihr Fahrzeug allein durch den Unfall verloren hat. Ohne dieses Dokument verhandeln Sie mit der Versicherung über Ihr eigenes Geld – ohne Belege.

Reparieren Sie nichts, bevor der Gutachter da war

Sobald ein Schaden beseitigt ist, lässt er sich nicht mehr beweisen. Auch das Reinigen des Fahrzeugs oder das Entfernen von Splittern kann Beweise vernichten. Warten Sie mit allem, bis die Aufnahme abgeschlossen ist.

Kurz gefasst

  • Termin meist innerhalb von 24 Stunden
  • Vor-Ort-Service in ganz Nordrhein-Westfalen
  • Klare Kosten, vorab besprochen
  • Ein fester Ansprechpartner von Anfang bis Ende
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Leistungsumfang

Was in Ihrem Gutachten steht

Schadenumfang und Reparaturweg

Jedes betroffene Bauteil einzeln erfasst, mit Entscheidung zwischen Instandsetzung und Ersatz.

Reparaturkosten nach Kalkulationssystem

Kalkuliert mit den marktüblichen Systemen, auf Basis der Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachbetriebe in Ihrer Region.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Was Ihr Fahrzeug vor dem Unfall wert war und was es jetzt noch bringt – regional ermittelt, nicht aus einer bundesweiten Restwertbörse.

Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust, der bleibt, weil Ihr Fahrzeug ab jetzt ein Unfallwagen ist. Wird begründet und beziffert.

Reparatur- und Ausfalldauer

Grundlage für Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen.

Beweissichere Fotodokumentation

Übersichts-, Detail- und Beweisfotos inklusive Kennzeichen, Kilometerstand und Fahrzeugidentifikation.

Häufige Fragen

Unfall- & Schadengutachten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beraten auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.

Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Sachverständigen in voller Höhe. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie treten lediglich Ihren Erstattungsanspruch an uns ab.

Nein. Sie haben das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt, arbeitet in deren Auftrag. Sie dürfen den Termin ablehnen und uns beauftragen.

Wir kommen zum Fahrzeug – zum Unfallort, zum Abstellplatz oder in die Werkstatt. Auf Wunsch organisieren wir zusätzlich die Bergung und eine sichere Unterstellung über unseren Abschleppdienst.

In Düsseldorf und Umgebung meist noch am selben Tag, im übrigen NRW in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Das Gutachten folgt üblicherweise am Tag nach der Besichtigung.

Bei sehr kleinen Schäden bis etwa 750 bis 800 Euro erstattet die Gegenseite die Gutachterkosten in der Regel nicht. Dafür erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag oder ein günstiges Kurzgutachten. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, was sich in Ihrem Fall lohnt.

Ihr Schaden. Unsere Expertise. Ihr Vorteil.

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Termin an – wir sind meist innerhalb von 24 Stunden am Fahrzeug und liefern das Gutachten direkt im Anschluss.