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Ratgeber

Nutzungsausfall: Geld für jeden Tag ohne Auto

Kein Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen für jeden Ausfalltag eine Entschädigung zu – nach fester Tabelle, je nach Fahrzeugklasse.

Ihr Auto steht in der Werkstatt und Sie nehmen keinen Mietwagen? Dann steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug eine Entschädigung zu – in bar, nach fester Tabelle, ohne dass Sie einen konkreten Schaden nachweisen müssen.

Was ist Nutzungsausfall?

Die Nutzungsausfallentschädigung gleicht aus, dass Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen konnten. Sie ist ein eigenständiger Anspruch neben den Reparaturkosten und wird pro Kalendertag gezahlt. Grundlage sind die Tabellen von Sanden, Danner und Küppersbusch, die jährlich fortgeschrieben werden und Fahrzeuge in Gruppen von A bis L einordnen.

Die Tagessätze nach Gruppen

GruppeTagessatzTypische Fahrzeuge
Aca. 23 €Kleinstwagen, ältere Kleinwagen
Bca. 29 €Kleinwagen wie Polo, Corsa, Fiesta
Cca. 35 €untere Kompaktklasse
Dca. 38 €Golf, Astra, Focus
Eca. 43 €gehobene Kompaktklasse, kleine SUV
Fca. 50 €Passat, Mondeo, Insignia
Gca. 59 €3er BMW, C-Klasse, A4
Hca. 65 €größere SUV, gehobene Mittelklasse
Jca. 79 €5er BMW, E-Klasse, A6
Kca. 99 €Oberklasse, große SUV
Lca. 119 €S-Klasse, 7er, Luxus-SUV

Richtwerte der gängigen Tabellenwerke; die Sätze werden jährlich angepasst. Die konkrete Einstufung hängt von Modell, Motorisierung und Fahrzeugalter ab – ältere Fahrzeuge werden üblicherweise eine oder zwei Gruppen herabgestuft. Im Gutachten weisen wir die für Ihr Fahrzeug maßgebliche Gruppe aus.

Für wie viele Tage?

Erstattet wird der Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konnten:

  • Reparaturdauer laut Gutachten, zuzüglich einer angemessenen Überlegungsfrist
  • Wartezeit auf Ersatzteile, sofern sie belegt ist
  • Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschaden – üblicherweise zwei bis drei Wochen
  • Bearbeitungszeit zwischen Unfall und Beginn der Reparatur

Beispiel: Ein sechs Jahre alter Passat, Gruppe F, wird acht Tage repariert. 8 × 50 € = 400 €, zusätzlich zu Reparaturkosten und Wertminderung.

Voraussetzungen

  1. Nutzungswille – Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit gefahren.
  2. Nutzungsmöglichkeit – Sie waren gesundheitlich in der Lage zu fahren. Nach einem Unfall mit Verletzungen entfällt der Anspruch für die Zeit der Fahruntüchtigkeit.
  3. Kein gleichwertiges Zweitfahrzeug stand zur Verfügung.
  4. Kein Mietwagen wurde für denselben Zeitraum genommen – beides zusammen geht nicht.

Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Sie haben die Wahl. Beide Wege trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

  • Mietwagen lohnt sich, wenn Sie täglich auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Achtung: Erstattet wird nur die Klasse Ihres eigenen Fahrzeugs, meist abzüglich ersparter Eigenaufwendungen. Vermeiden Sie überteuerte Unfallersatztarife.
  • Nutzungsausfall lohnt sich, wenn Sie die Zeit anders überbrücken können. Das Geld bekommen Sie ausgezahlt und können frei darüber verfügen.

Typische Kürzungen – und was dagegen hilft

  • „Die Reparatur hätte kürzer gedauert.“ Dagegen hilft eine im Gutachten dokumentierte Reparaturdauer und die Werkstattrechnung mit Ein- und Ausgangsdatum.
  • „Sie hätten sofort reparieren lassen müssen.“ Eine angemessene Überlegungs- und Organisationsfrist steht Ihnen zu.
  • „Ihr Fahrzeug ist zu alt.“ Alter führt zur Herabstufung der Gruppe, nicht zum Wegfall des Anspruchs.
  • „Sie haben ja ein zweites Auto.“ Nur wenn es tatsächlich gleichwertig und verfügbar war.

Der Schadenrechner weist den voraussichtlichen Nutzungsausfall für Ihr Fahrzeug direkt mit aus.

Häufige Fragen

Noch offen?

Rufen Sie an. Wir beantworten Ihre Frage auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.

Ja, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konnten und den Ausfall belegen. Die Versicherung erstattet dann in der Regel für die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer, nicht für einen längeren Zeitraum.

Dann entfällt der Anspruch meist, weil kein fühlbarer Nutzungsausfall entsteht. Es kommt aber auf den Einzelfall an: Ein Kleinwagen ersetzt keinen Transporter, mit dem Sie arbeiten.

Ja. Erstattet wird für Kalendertage, nicht für Werktage. Auch Wochenenden und Feiertage innerhalb des Ausfallzeitraums zählen mit.

Ja, dann für die Wiederbeschaffungsdauer – üblicherweise zwei bis drei Wochen, sofern Sie sich zügig um ein Ersatzfahrzeug kümmern.

Ihr Schaden. Unsere Expertise. Ihr Vorteil.

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Termin an – wir sind meist innerhalb von 24 Stunden am Fahrzeug und liefern das Gutachten direkt im Anschluss.