Fahrzeugvermittlung, An- und Verkauf
Wir bewerten, inserieren und vermitteln Ihr Fahrzeug – mit belastbarem Preis statt Bauchgefühl. Auch Restwertermittlung nach Totalschaden.
Wer sein Fahrzeug verkauft, verliert am häufigsten dort Geld, wo er den Wert nicht belegen kann. Wir bewerten Ihr Fahrzeug, bereiten den Verkauf vor und vermitteln an geprüfte Interessenten – oder ermitteln nach einem Totalschaden den Restwert, der Ihnen wirklich zusteht.
Ein voreiliger Verkauf des beschädigten Fahrzeugs kann Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung erheblich schmälern. Sprechen Sie vorher kurz mit uns – ein Anruf kostet nichts und kann tausende Euro sichern.
Kurz gefasst
- Termin meist innerhalb von 24 Stunden
- Vor-Ort-Service in ganz Nordrhein-Westfalen
- Klare Kosten, vorab besprochen
- Ein fester Ansprechpartner von Anfang bis Ende
So läuft die Vermittlung
Fundierte Wertermittlung
Zuerst der Wert, dann der Preis. Sie wissen genau, wo Ihre Untergrenze liegt, bevor Sie in eine Verhandlung gehen.
Aufbereitung und Dokumentation
Aussagekräftige Fotos, vollständige Fahrzeugbeschreibung, alle Unterlagen sortiert – das entscheidet über den erzielbaren Preis.
Vermittlung an geprüfte Interessenten
Wir sprechen Händler und Käufer aus unserem Netzwerk an, statt Ihr Fahrzeug in Kleinanzeigen verhandeln zu lassen.
Abwicklung und Verträge
Kaufvertrag, Übergabeprotokoll, Abmeldung – vollständig und rechtssicher dokumentiert.
Restwertermittlung nach Totalschaden
Der Restwert entscheidet darüber, wie viel bei Ihnen ankommt. Wir ermitteln ihn regional und begründet – nicht über eine bundesweite Restwertbörse.
Ankauf auf Wunsch
Wenn es schnell gehen muss, prüfen wir auch einen direkten Ankauf. Sie entscheiden, welcher Weg für Sie besser passt.
Fahrzeugvermittlung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beraten auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger Geld erhalten Sie. Versicherungen holen Restwertangebote aus überregionalen Börsen ein – oft von Aufkäufern, die hunderte Kilometer entfernt sitzen. Wir ermitteln den Restwert auf Ihrem regionalen Markt.
Nein. Sie dürfen Ihr Fahrzeug grundsätzlich zu dem im Gutachten ermittelten Restwert veräußern. Kommt ein höheres Angebot der Versicherung erst nach dem Verkauf, ist es in der Regel unbeachtlich. Warten Sie mit dem Verkauf aber unbedingt ab, bis wir das mit Ihnen besprochen haben.
Die Konditionen legen wir vorab fest – je nach Fahrzeug entweder als Festbetrag oder als Erfolgsbeteiligung. Sie wissen vor Beginn, was auf Sie zukommt.
Ja. Gerade Unfallfahrzeuge werden häufig weit unter Wert abgegeben, weil Verkäufer den Schaden nicht einordnen können. Mit einem Gutachten in der Hand sieht die Verhandlung anders aus.
Ihr Schaden. Unsere Expertise. Ihr Vorteil.
Rufen Sie an oder fordern Sie einen Termin an – wir sind meist innerhalb von 24 Stunden am Fahrzeug und liefern das Gutachten direkt im Anschluss.