Ein Unfall dauert eine Sekunde. Was Sie in den zwei Stunden danach tun, entscheidet über mehrere tausend Euro. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt.
Die ersten fünf Minuten
- Absichern. Warnblinker an, Warnweste anlegen – noch im Fahrzeug –, Warndreieck aufstellen: innerorts 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf der Autobahn 200 Meter vor der Unfallstelle.
- Menschen vor Blech. Bei Verletzten sofort 112. Erste Hilfe leisten, so gut Sie können. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar, ein Fehler beim Helfen dagegen nicht.
- Polizei rufen, wenn Personen verletzt sind, die Schuldfrage unklar ist, der Verursacher flüchtet, ein Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht oder ausländische Fahrzeuge beteiligt sind.
- Nichts unterschreiben. Kein Schuldanerkenntnis, keine handschriftliche Erklärung, keine Erklärung gegenüber der gegnerischen Versicherung am Telefon.
- Daten austauschen. Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsschein-Nummer aller Beteiligten – und die Kontaktdaten von Zeugen.
Beweise sichern – bevor aufgeräumt wird
Was jetzt nicht fotografiert wird, existiert später nicht. Machen Sie deutlich mehr Bilder, als Ihnen sinnvoll erscheint.
- Endstellung der Fahrzeuge aus vier Richtungen, mit Umgebung, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen im Bild.
- Spuren auf der Fahrbahn: Bremsspuren, Splitter, Flüssigkeiten, Abriebspuren.
- Schäden an beiden Fahrzeugen, jeweils in Übersicht und im Detail.
- Kennzeichen aller Beteiligten sowie den Kilometerstand Ihres Fahrzeugs.
- Sichtverhältnisse: Wetter, Lichtverhältnisse, Straßenzustand.
Nur Nahaufnahmen der Delle. Ohne Übersichtsbilder lässt sich der Hergang nicht rekonstruieren – und genau darauf kommt es an, wenn die Gegenseite später eine andere Version erzählt.
Freie Gutachterwahl nutzen
Sie dürfen den Sachverständigen selbst bestimmen. Das ist keine Kulanz, sondern gefestigte Rechtsprechung: Der Geschädigte darf einen qualifizierten Gutachter seines Vertrauens beauftragen, und die gegnerische Haftpflichtversicherung hat die Kosten zu tragen.
Rechnen Sie damit, dass sich die gegnerische Versicherung sehr schnell bei Ihnen meldet – oft schon bevor Sie überhaupt Ihre eigene informiert haben. Angebote wie ein kostenloser eigener Gutachter, eine Partnerwerkstatt oder eine schnelle Pauschalzahlung klingen bequem. Sie sind es in der Regel für die Versicherung, nicht für Sie.
„Vielen Dank, ich habe bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt. Das Gutachten geht Ihnen direkt zu.“ Mehr müssen Sie nicht sagen.
Die sechs teuersten Fehler
- Zuerst reparieren, dann begutachten lassen. Danach sind die Beweise weg – und mit ihnen ein Teil Ihres Anspruchs.
- Den Gutachter der Gegenseite akzeptieren. Er wird von der Partei bezahlt, die möglichst wenig zahlen will.
- Wertminderung nicht geltend machen. Bei jüngeren Fahrzeugen ein vierstelliger Betrag, der oft schlicht vergessen wird.
- Nutzungsausfall verschenken. Wer keinen Mietwagen nimmt, bekommt Geld – aber nur, wenn er es beantragt.
- Das Fahrzeug voreilig verkaufen. Ohne ermittelten Restwert verlieren Sie die Grundlage der gesamten Abrechnung.
- Kürzungen der Versicherung hinnehmen. Ein gekürztes Abrechnungsschreiben ist ein Angebot, keine Entscheidung.
Ihre Ansprüche im Überblick
Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen deutlich mehr zu als nur die Reparatur:
- Reparaturkosten oder – bei Totalschaden – Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
- Merkantile Wertminderung (ausführlich erklärt)
- Nutzungsausfall oder Mietwagen (Tabelle und Tagessätze)
- Sachverständigenkosten (wer sie trägt)
- Abschlepp-, Berge- und Standkosten
- Anwaltskosten bei berechtigter Inanspruchnahme
- Auslagenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten
- Verdienstausfall, Heilbehandlung und Schmerzensgeld bei Personenschaden
Checkliste zum Mitnehmen
Speichern Sie sich diese Nummer im Telefon ab, bevor Sie sie brauchen: 0211 73063393. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und koordinieren Bergung und Begutachtung in einem Zug.
- Unfallstelle sichern, Warnweste, Warndreieck
- Verletzte versorgen, bei Bedarf 112
- Polizei rufen, wenn nötig
- Fotos: Übersicht, Details, Spuren, Kennzeichen, Kilometerstand
- Daten und Zeugen notieren
- Nichts unterschreiben, keine Schuld anerkennen
- Uns anrufen – wir übernehmen ab hier
- Erst nach der Begutachtung reparieren lassen