Unabhängiger Kfz-Sachverständiger · Hauptsitz Düsseldorf · im Einsatz in ganz Nordrhein-Westfalen
Düsseldorfer Automobil & Sachverständigen Gesellschaft
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Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden.

Und die ehrlichen Antworten dazu – auch dort, wo sie nicht in unserem Interesse sind.

Sofort nach dem Unfall – bevor Sie die Versicherung informieren oder eine Werkstatt beauftragen. Nur so wird der Schaden neutral und vollständig dokumentiert, und Sie sichern sich alle Ansprüche. Wird zuerst repariert, sind Beweise unwiederbringlich verloren.

Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten zu 100 %. Für Sie entstehen keine Kosten. Bei Teilschuld wird anteilig erstattet, bei Kaskoschäden stimmen wir die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Versicherer ab.

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen – das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen, auch wenn diese Ihnen einen zuschicken möchte.

In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Begutachtung – digital und auf Wunsch zusätzlich als Ausdruck. Eine weitere Ausfertigung geht direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt.

Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse. Versicherungsnahe Gutachter neigen dazu, Schäden, Wertminderung und Reparaturwege niedriger anzusetzen, um Kosten zu sparen. Der Unterschied macht sich regelmäßig im vierstelligen Bereich bemerkbar.

Wir unterstützen Sie mit anwaltlichen Partnern, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind. Kürzungen werden geprüft, begründet zurückgewiesen und – wenn nötig – gerichtlich durchgesetzt. So bekommen Sie die volle Entschädigung, die Ihnen zusteht.

Ja, die Begutachtung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht: zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder am Abstellort nach einer Bergung. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen berechnen wir dafür keine gesonderte Anfahrt.

Nein. Sie können den Schaden auch fiktiv abrechnen und sich den im Gutachten ermittelten Betrag auszahlen lassen. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeugwert, vom Alter und von Ihren Plänen ab – wir sagen Ihnen offen, was in Ihrem Fall die bessere Wahl ist.

Bei sehr kleinen Schäden bis etwa 750 bis 800 Euro erstattet die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht. Für diese Fälle erstellen wir einen Kostenvoranschlag oder ein günstiges Kurzgutachten. Wo genau die Grenze liegt, klären wir vorher mit Ihnen.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigen. Dann wird nicht die Reparatur bezahlt, sondern der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wir ermitteln beide Werte und prüfen, welcher Weg für Sie günstiger ist.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie an unter 0211 73063393. Wir beraten auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird – ein kurzes Gespräch klärt die meisten Fälle schneller als jede Textseite.

Ihr Schaden. Unsere Expertise. Ihr Vorteil.

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Termin an – wir sind meist innerhalb von 24 Stunden am Fahrzeug und liefern das Gutachten direkt im Anschluss.